Warum der Anscheinsbeweis Ihr Fahrtenbuch überflüssig machen kann
Im BFH-Urteil vom 22.10.2024 (Az. VIII R 12/21) geht es zentral um die Frage, inwieweit der sogenannte „Anscheinsbeweis“, also der grundsätzlich für eine private Nutzung sprechende Beweis, von Ihnen entkräftet werden kann. Das Urteil betrifft insbesondere die Anwendung der Bewertungsregelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Hier geht es um die Anwendung der 1%-Regelung für betrieblich genutzte Fahrzeuge, die zu mehr als 50 % im Betrieb eingesetzt werden.
Im konkreten Fall hatte der Kläger 2 betriebliche Leasingfahrzeuge (einen BMW und einen Lamborghini) auch als Betriebsausgaben geltend gemacht. Das Finanzamt setzte jedoch unter anderem für den Lamborghini – und auch für den BMW – private Nutzungsanteile an. Der Betriebsprüfer erkannte die handschriftlich geführten Fahrtenbücher des Klägers nicht als ordnungsgemäß an, und ging davon aus, dass beide Fahrzeuge auch privat genutzt wurden. So wurde für beide Fahrzeuge die 1%-Regelung angewandt.
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