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Unterwegs mit Geschäftspartnern: So machen Sie bei Bewirtungskosten alles richtig

Der Praxisfall: Heute ist ein wichtiger Tag für die Zukunftsplanungen Ihres Unternehmens. 3 Vertreter einer großen Unternehmenskette besuchen Ihren Betrieb, um über mögliche künftige Lieferbeziehungen zu sprechen und erste Vertragsverhandlungen zu führen. Nach der Betriebsbesichtigung laden Sie die 3 Personen zu einem Geschäftsessen bei einem „Edel-Italiener“ ein. Das Essen kostet Sie insgesamt 595 € brutto plus 30 € Trinkgeld. Wie buchen Sie das alles richtig?

Ann-Christin Hütte

08.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Für geschäftliche Bewirtungsanlässe müssen Sie zwischen der Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen unterscheiden: Denn Bewirtungskosten sind maximal zu 70 % für den angemessenen Anteil der Bewirtung abzugsfähig, dagegen können Sie die gesamten ausgewiesenen Vorsteuerbeträge geltend machen.

Für die Frage, ob eine Bewirtung angemessen ist, gibt es keine generellen, pauschalen Wertgrenzen. Vielmehr ist entscheidend, dass die Bewirtung nicht „maßlos“ oder „unpassend“ erscheint. Ordern Sie im Rahmen eines Mittagessens mit 3 Personen mehrere Weinflaschen im höheren 3-stelligen Bereich, wird das Finanzamt bei Durchsicht der Belege wohl Zweifel an der Angemessenheit äußern. Im schlimmsten Fall droht dann die Kürzung der Betriebsausgaben und des Vorsteuerabzugs auf 0 %.

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