Frage: Ich arbeite in der Buchhaltung eines Ingenieurbüros, das der Inhaber als Einzelunternehmen führt. Gelegentlich legt mein Chef mir Spesenrechnungen zur Erfassung auf den Tisch, beispielsweise Hotelrechnungen, aber auch Rechnungen von Restaurants oder Bäckereien, wenn er auf Dienstreisen auswärts gegessen hat. Ich bin mir bei der buchhalterischen Erfassung leider immer sehr unsicher, wie ich hier vorgehen muss. Haben Sie einen Rat für mich, was ich unbedingt beachten muss?
Antwort: Bei den Kosten der Verpflegung müssen Sie auf 2 wichtige Aspekte achten: Zum einen auf den Bereich des Betriebsausgabenabzugs, zum anderen auf den Vorsteuerabzug aus den entstandenen Aufwendungen.