Tax-News

Unternehmensnachfolge: Schenkung von Gesellschaftsanteilen führt nicht zu Arbeitslohn

Die Übertragung von Geschäftsanteilen per Schenkung an leitende Mitarbeiter führt nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn diese zur Sicherung der Unternehmensnachfolge getätigt wird. Zu dieser Einschätzung kam der BFH in seinem Urteil vom 20.11.2024 (Az. VI R 21/22, veröffentlicht am 16.1.2024).

Timm Haase

05.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Zwar gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 EStG neben Lohn und Gehalt auch andere Bezüge und Vorteile, eine Schenkung von Gesellschaftsanteilen erfolge aber nicht zwingend als Entlohnung für eine Beschäftigung.

Zur Abgrenzung nahmen die Richter folgende Beurteilung vor:

  • Eine Veranlassung der Schenkung durch das bestehende Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließt und als Ertrag der nichtselbstständigen Arbeit zu werten ist.

  • Dagegen liegt kein Arbeitslohn vor, wenn die Zuwendung aufgrund anderer Beziehungen erfolgt, die nicht auf dem Dienstverhältnis beruhen.

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‚Rechnungswesen aktuell‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!