FRAGE:
Ich bin gelernte Friseurin und habe zudem eine Weiterbildung zur Friseurmeisterin absolviert. Nach vielen Jahren im Angestelltenverhältnis möchte ich bald den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und meinen eigenen Salon eröffnen. Räumlichkeiten habe ich schon angemietet, Möbel und Ausstattung sind bestellt, Werbeflyer gedruckt. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich aus diesen Kosten bereits die Vorsteuer vom Finanzamt zurückerhalten kann, obwohl der Salon noch nicht geöffnet ist. Was meinen Sie?