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Unterliegt die private Firmenwagennutzung der Umsatzsteuer? Was laut einem aktuellen BMF-Schreiben auf Sie und Ihre Arbeitnehmer zukommen kann
In zahllosen Unternehmen in diesem Land nutzen Mitarbeiter tagtäglich den Dienstwagen, den ihnen ihr Arbeitgeber – natürlich auch zur privaten Nutzung – überlässt. Doch ist in dieser Konstellation ein Leistungsaustausch zu sehen, der der Umsatzsteuer unterliegt? Das kann möglich sein, sagt das BMF in seinem neuen Schreiben vom 3.3.2026 (Gz. III C 3 - S 7117-e/00003/005/058). Lesen Sie hier, worauf es ankommt.
Timm Haase
06.04.2026
·
1 Min Lesezeit
Warum die Fahrzeugüberlassung Umsatzsteuer bei Ihnen auslösen kann
Stellen Sie Ihren Arbeitnehmern einen Firmenwagen zur Verfügung, den diese auch zu privaten Zwecken nutzen dürfen, kann in dieser Konstellation ein tauschähnlicher Umsatz zu sehen sein. Dazu regelt § 3 Abs. 12 UStG das Folgende: Ein tauschähnlicher Umsatz liegt vor, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht.
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