Wer die W-IdNr. zugeteilt bekommt
Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten alle, die in Deutschland einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Dies umfasst gleichermaßen natürliche Personen, die als Unternehmer, Selbstständige oder Freiberufler tätig sind, sowie juristische Personen und Personenvereinigungen.
Zur Vergabe der W-IdNr. müssen Millionen von Daten verarbeitet und aktualisiert werden. Das Bundeszentralamt für Steuern macht dies selbstverständlich nicht von Hand, sondern überwiegend automatisiert. Anfang Dezember 2024 ließ das BZSt allerdings mit einer Meldung aufhorchen. Bei eben dieser technisch automatisierten Verarbeitung sind Fehler aufgetreten. Diese haben dazu geführt, dass in einigen Fällen vorhandene USt-IdNr. als ungültig markiert worden sind. Aktuell sind laut BZSt nur Fälle bekannt, in denen es um Organgesellschaften geht.