Gerichtsurteil

Unfaire Richtsatzschätzung? Wie der BFH Ihre Position in der nächsten Betriebsprüfung stärkt

Wenn das Finanzamt Ihre Buchführung unter die Lupe nimmt, kann es vorkommen, dass der Prüfer Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Aufzeichnungen hat. Fehlen beispielsweise Z-Bons oder Belege, darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Dafür greift es häufig auf sogenannte Richtsätze zurück. Doch genau diese Methode hat der BFH mit einem neuen Urteil deutlich kritisiert und sich auf Ihre Seite gestellt.

Jörg Wilde

01.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Warum der BFH jetzt die Richtsatzschätzung gekippt hat

Im Urteil vom 18.6.2025 (Az. X R 19/21) hat der BFH die Eignung der amtlichen Richtsatzsammlung als Schätzungsgrundlage infrage gestellt. Der Fall betraf einen Betreiber einer Diskothek, dessen Kassenführung Mängel aufwies. Das Finanzamt schätzte die Umsätze anhand der Richtsätze für die Gastronomiebranche. Der BFH hob diese Schätzung mit deutlichen Worten auf:

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!