Gerichtsurteil
Unfaire Richtsatzschätzung? Wie der BFH Ihre Position in der nächsten Betriebsprüfung stärkt
Wenn das Finanzamt Ihre Buchführung unter die Lupe nimmt, kann es vorkommen, dass der Prüfer Zweifel an
der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Aufzeichnungen hat. Fehlen beispielsweise Z-Bons oder Belege, darf das Finanzamt
die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Dafür greift es häufig auf sogenannte Richtsätze zurück. Doch genau diese Methode hat der BFH mit einem neuen Urteil deutlich kritisiert und sich auf Ihre Seite gestellt.
Jörg Wilde
01.12.2025
·
1 Min Lesezeit
Warum der BFH jetzt die Richtsatzschätzung gekippt hat
Im Urteil vom 18.6.2025 (Az. X R 19/21) hat der BFH die Eignung der amtlichen Richtsatzsammlung als Schätzungsgrundlage infrage gestellt. Der Fall betraf einen Betreiber einer Diskothek, dessen Kassenführung Mängel aufwies. Das Finanzamt schätzte die Umsätze anhand der Richtsätze für die Gastronomiebranche. Der BFH hob diese Schätzung mit deutlichen Worten auf:
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