Leserfrage

Unentgeltliche Mahlzeiten für Mitarbeiter: Woher kommt die Rundungsdifferenz und wie gehen wir damit um?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Timm Haase

22.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: In der Ausgabe der Kalenderwoche 7 von Rechnungswesen aktuell haben Sie über die für 2026 geltenden Sachbezugswerte berichtet, die anzuwenden sind, wenn wir unseren Arbeitnehmern verbilligte oder kostenlose Mahlzeiten gewähren. Dabei ist mir das Folgende aufgefallen: Die 3 Tageswerte für Frühstück, Mittag- und Abendessen ergeben in Summe nicht die von Ihnen angegebenen 11,50 €, sondern rechnerisch 11,51 €. Ich weiß, ein kleiner Unterschied. Aber handelt es sich hier um einen Rechenfehler?

Antwort: Sie haben sehr gut aufgepasst. Tatsächlich handelt es sich hier aber nicht um einen Rechenfehler. Vielmehr resultieren die von mir angegebenen Zahlen für die 3 Mahlzeiten aus dem BMF-Schreiben vom 29.12.2025 (Az. V C 5 – S 2334/00088/007/013). Aber auch das Finanzministerium hat sich nicht verrechnet. Denn die dort genannten Zahlen stammen direkt aus der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV), die zum 1.1.2026 mit neuen Werten aktualisiert wurde.

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