Artikel

Uneinbringliche Forderungen: In diesem Fall dürfen Sie abschreiben

Als Unternehmer wünscht man sich ein gut laufendes Business, prall gefüllte Bankkonten und Kunden, die ihre Rechnungen zeitnah bezahlen. Wir alle wissen, dass es sich hierbei leider häufig nur um Wunschdenken handelt. Was Sie in Ihrer Buchhaltung unternehmen können, erfahren Sie nachfolgend.

Dennis Kusel-Stegen

13.05.2024 · 1 Min Lesezeit

Schreiben Sie Forderungen richtig ab

Eine Wertberichtigung Ihrer Forderungen bis auf 0 € dürfen Sie immer dann vornehmen, wenn die Forderung uneinbringlich geworden ist. Das ist erfüllt, wenn

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‚Rechnungswesen aktuell‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!