FRAGE: Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau ist dem Prüfer eine von mir falsch ausgestellte Rechnung aufgefallen. Ich habe zu Unrecht Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Umsatzsteuer für diesen Fehler habe ich mit der letzten Voranmeldung an das Finanzamt abgeführt. Was muss ich nun machen, um die Steuer wieder erstattet zu bekommen? Der Kunde hat die Rechnung noch nicht bezahlt.
Antwort: Sie haben die Möglichkeit, sich die nach § 14c Abs. 2 UStG abgeführte Umsatzsteuer wieder erstatten zu lassen. Dazu müssen Sie die ursprüngliche Rechnung stornieren und diese Stornorechnung Ihrem Kunden zukommen lassen. Mit der nächsten Voranmeldung holen Sie sich die Umsatzsteuer dann zurück. Ich empfehle Ihnen, die Stornorechnung auch Ihrem Finanzamt zu senden. So zeigen Sie transparent, dass Sie eine Korrektur vorgenommen haben.