Gerichtsurteil

Umsatzsteuer-Schock bei Gebrauchtwaren? Was der EuGH jetzt entscheiden soll

Wenn Sie mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten oder Sammlerstücken handeln und dabei die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG anwenden, betrifft Sie eine aktuelle Entscheidung des BFH unmittelbar. Mit Beschluss vom 19.2.2025 (Az. XI R 23/24) hat der BFH dem EuGH eine Frage zur Prüfung des Vertrauensschutzes bei der Differenzbesteuerung vorgelegt. Die Entscheidung des EuGH könnte Ihre Rechte als Unternehmer deutlich stärken.

Jörg Wilde

25.08.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Hintergrund: Differenzbesteuerung und fehlerhafte Lieferantenangaben

In dem Fall, den der BFH entschieden hat, hatte ein Unternehmer beim Verkauf gebrauchter Uhren die Differenzbesteuerung angewandt. Die Vorlieferanten hatten erklärt, dass die Voraussetzungen für diese Besteuerungsform vorlagen. Später stellte sich heraus, dass diese Angaben nicht korrekt waren – die Voraussetzungen lagen tatsächlich nicht vor.

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