Der Hintergrund: Differenzbesteuerung und fehlerhafte Lieferantenangaben
In dem Fall, den der BFH entschieden hat, hatte ein Unternehmer beim Verkauf gebrauchter Uhren die Differenzbesteuerung angewandt. Die Vorlieferanten hatten erklärt, dass die Voraussetzungen für diese Besteuerungsform vorlagen. Später stellte sich heraus, dass diese Angaben nicht korrekt waren – die Voraussetzungen lagen tatsächlich nicht vor.