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Umsatzsteuer-Nachschau erfolgreich abwehren – so schützen Sie Ihre Rechte

Die Umsatzsteuer-Nachschau trifft Unternehmer oft unangekündigt – mit weitreichenden Folgen. Auch wenn es keine Prüfungsanordnung gibt, handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Eingriffscharakter. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich wirksam zur Wehr setzen können.

Jörg Wilde

08.09.2025 · 8 Min Lesezeit

Warum Ihr Finanzamt eine Umsatzsteuer-Nachschau bei Ihnen durchführt

Die Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG ist ein besonderes Instrument der Finanzverwaltung, das der schnellen, unangekündigten und punktuellen Überprüfung umsatzsteuerlicher Sachverhalte dient. Im Gegensatz zur steuerlichen Außenprüfung (§§ 193 ff. Abgabenordnung, AO) ist sie nicht umfassend, sondern auf einzelne Aspekte wie z. B. den Vorsteuerabzug, das Vorliegen ordnungsgemäßer Rechnungen oder die Unternehmereigenschaft beschränkt. Aufgrund der Überraschungswirkung hat sie für den Unternehmer eine hohe Eingriffsintensität.

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