So wirkt sich die Umsatzhinzuschätzung für Sie aus
Bei der Umsatzhinzuschätzung unterstellt der Prüfer, dass Sie mehr Umsätze erzielt haben, als in der Buchführung und in den Steuererklärungen ausgewiesen sind. Setzt der Prüfer etwa auf Basis einer Rohgewinn- oder Mengenkalkulation einen um 50.000 € höheren Jahresumsatz an, erhöht sich nicht nur der Gewinn in entsprechender Größenordnung, sondern regelmäßig auch die Umsatzsteuer, sofern es sich um steuerpflichtige Umsätze handelt. Über die Gewinnwirkung steigen zusätzlich Einkommen‑ oder Körperschaftsteuer sowie die Gewerbesteuer. Eine scheinbar „moderate“ Umsatzhinzuschätzung kann so schnell zu einem Gesamtpaket aus mehreren Steuerarten mit erheblicher Nachzahlung führen.