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Umsatzhinzuschätzung, Sicherheitszuschlag und Steuerkette entfalten einen gefährlichen Sog nach unten

In der Betriebsprüfung wird nicht nur geprüft, sondern faktisch neu gerechnet. Jede Hinzuschätzung verändert Ihre Steuerlast unmittelbar, oft über mehrere Jahre und Steuerarten hinweg. Für Sie als Unternehmer bedeutet das: Schon kleine Korrekturen können erhebliche Nachzahlungen auslösen. Wenn Sie die finanziellen Folgen nicht frühzeitig durchrechnen, verlieren Sie in der Prüfung schnell die Kontrolle über das Ergebnis.

Jörg Wilde

26.01.2026 · 1 Min Lesezeit

So wirkt sich die Umsatzhinzuschätzung für Sie aus

Bei der Umsatzhinzuschätzung unterstellt der Prüfer, dass Sie mehr Umsätze erzielt haben, als in der Buchführung und in den Steuererklärungen ausgewiesen sind. Setzt der Prüfer etwa auf Basis einer Rohgewinn- oder Mengenkalkulation einen um 50.000 € höheren Jahresumsatz an, erhöht sich nicht nur der Gewinn in entsprechender Größenordnung, sondern regelmäßig auch die Umsatzsteuer, sofern es sich um steuerpflichtige Umsätze handelt. Über die Gewinnwirkung steigen zusätzlich Einkommen‑ oder Körperschaftsteuer sowie die Gewerbesteuer. Eine scheinbar „moderate“ Umsatzhinzuschätzung kann so schnell zu einem Gesamtpaket aus mehreren Steuerarten mit erheblicher Nachzahlung führen.

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