Tax-News

Ukraine-Flüchtlinge: BMF verlängert Billigkeitsmaßnahmen

Der Krieg in der Ukraine ist immer noch nicht vorbei. Weiterhin sind unzählige Menschen auf der Flucht. Zuflucht haben Sie u. a. auch in Deutschland gefunden. Zuerst hatte das BMF 2022 entsprechende steuerliche Erleichterungen für Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine auf den Weg gebracht.

Timm Haase

23.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Die wichtigste Maßnahme: Bei den genannten Gesellschaften sind die Einnahmen aus der Vermietung an Ukraine-Flüchtlinge nicht zu berücksichtigen. Sie bleiben damit körperschaftsteuerfrei.

Diese Billigkeitsmaßnahme war bislang befristet bis zum 31.12.2025. Diese Befristung wurde nun bis Ende 2026 verlängert.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!