So ärgerlich es auch ist: Sind Mitarbeiter im Firmen-Pkw zu schnell unterwegs oder parken falsch, wird ein Bußgeld fällig. Um nicht in eine Steuerfalle zu tappen, geben Sie die Bußgelder unbedingt an den Mitarbeiter weiter.
Der Zeitdruck ist im Transportgewerbe immer besonders groß. Da kann es schnell passieren, dass Ihr Fahrer zu schnell unterwegs ist. Das Bußgeld wird an Sie als Fahrzeughalter geschickt. Zahlen Sie es, achten Sie darauf, dass Sie es Ihrem Fahrer weiterberechnen. Verzichten Sie darauf, müssen Sie den nicht eingeforderten Betrag der Lohnsteuer und der Sozialversicherung unterwerfen. Verzichten Sie hierauf und ist Ihr Fahrer nicht mehr greifbar, weil er nicht mehr bei Ihnen arbeitet, könnten Sie für diese Abgaben in Haftung genommen werden. Dies sollten Sie vermeiden und alle „Knöllchen“ konsequent weiterberechnen.
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