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Übermitteln Sie Ihre Schreiben an den Fiskus und die Gerichte nur noch als PDF-Dateien

Gerichte und auch der Fiskus werden digitaler. So führen die Gerichte, hierzu zählen auch die Finanzgerichte, in ganz Deutschland seit dem 1.1.2026 elektronische Akten. Sie sind daher dazu verpflichtet, Ihre Schreiben im PDF- oder TIF-Format an die Gerichte zu übersenden. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 07.05.2026 (Az. VI R 20/24, veröffentlicht am 25.06.2026) entschieden, dass nur in einem einzigen Ausnahmefall auch eine Word-Datei akzeptiert werden muss.

Markus Kahr

13.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Entscheidend ist, ob das Finanzgericht die Akte in Papierform führt

Im Urteilsfall hatte der Steuerberater seine Klage zwar elektronisch, aber als Word-Dokument an das Finanzgericht übermittelt. Dort wurde die Klageschrift ausgedruckt und der Ausdruck zur noch in Papier geführten Akte genommen. Die Klage wies das Finanzgericht als unzulässig ab, weil diese im falschen Format und damit formunwirksam erhoben worden sei.

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