Das ist manchmal gar nicht so einfach, denn: Die Anwendung einzelner steuerlicher Vorschriften ändert sich dauernd. Durch neue BMF-Schreiben oder BFH-Urteile wird ausgeführt, wie Sachverhalte steuerlich zu würdigen sind. Das bedeutet zum Beispiel, ist die Besteuerung des Firmenwagens nach der Fahrtenbuchmethode bis gestern noch wegen eines Mangels im Fahrtenbuch ausgeschlossen, kann schon morgen ein BFH-Urteil dazu führen, dass genau dieser Mangel wegen guter Gegenargumente nicht mehr zur Versagung der Fahrtenbuchmethode führen darf. Doch das erfahren Sie nur, wenn Sie sich ständig up to date halten. Oftmals ist das zwischen den alltäglichen To Dos und der E-Mail-Flut gar nicht so einfach.
Mein Tipp:
Blocken Sie sich mindestens einmal in der Woche eine halbe Stunde im Terminkalender, in der Sie weder Mails noch Anrufe beantworten. Nutzen Sie diese halbe Stunde, um sich ungestört durch Fachpublikationen zu arbeiten und machen Sie sich Notizen. Ohne Ablenkungen und mit handschriftlichen Gedankenstützen lässt sich das Gelernte viel leichter anwenden. Wenn Sie also schon alle Richtlinien und neuen Änderungen genau kennen, wird Ihnen der nächste Kontakt mit dem Finanzamt leicht von der Hand gehen.