Tax-News

Thüringen reagiert auf die Beschwerden rund um die Grundsteuer zum 1.1.2027

Das Thüringer Finanzministerium teilt am 25.3.2025 mit, dass die Landesregierung das Berechnungsmodell in Thüringen ändern wird. Die bisher eingegangenen Beschwerden, Klagen und Petitionen zur Grundsteuer haben gezeigt, dass die neu berechnete Grundsteuer für den Einzelnen zum Teil erheblich vom bisherigen Betrag abweicht. Mittlerweile ist deutlich geworden, dass durch die Anwendung des Bundesmodells eine finanzielle Unwucht bei den Grundsteuern zu Lasten von Grundstücken, die für Wohnzwecke genutzt werden, entstanden ist.

Markus Kahr

30.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Die differenzierten Hebesätze könnten, wenn der Landtag die „Reform der Reform“ mitträgt, von den Kommunen ab 2026 eingeführt werden. Die neuen Regelungen für die Steuermesszahl wären aus technischen Gründen allerdings erst frühestens ab 2027 möglich. Immerhin müssen in Thüringen allein 865.000 Messbescheide neu erlassen werden.

Meine Empfehlung

Für den aktuellen Zeitraum (2025) können Sie nichts unternehmen. Die Neuberechnung der Grundsteuermessbescheide wird automatisch durch die Finanzverwaltung durchgeführt. Sie erhalten wahrscheinlich im Verlauf des Jahres 2026 neue Messbescheide. Diese bilden dann die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ab 2027. Sie haben die Möglichkeit, gegen die neuen Grundsteuermessbescheide, die auf den 1.1.2026 ergehen, Einspruch einzulegen. Damit wahren Sie sich letztendlich alle Chancen, damit Ihre Grundsteuer niedriger festgesetzt wird. Ein Einspruch gegen die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags zum 1.1.2025 ist nicht mehr möglich, da die Einspruchsfrist von einem Monat abgelaufen ist.

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