Beschäftigt man sich mit dem Thema Buchhaltung und Bilanzierung, wird einem früher oder später der Begriff des Teilwerts begegnen. Ich persönlich hatte große Fragezeichen in den Augen, als ich diesen Begriff das erste Mal gelesen habe. Wie sieht es bei Ihnen aus? Wissen Sie, was der Gesetzgeber mit „Teilwert“ meint, und wie Sie diesen ermitteln? Lassen Sie mich etwas Licht ins Dunkle bringen!
So wird der Teilwert definiert
Der Teilwert ist ein Begriff, der Ihnen im Steuerrecht ganz sicher noch das eine oder andere Mal begegnen wird. Er soll nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG den Wert eines Wirtschaftsgutes zum Bewertungsstichtag aus der Sicht eines fiktiven Erwerbers des ganzen Unternehmens unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens darstellen. Was auf den ersten Blick kompliziert klingt, ist eigentlich recht simpel. Der Wert spiegelt nämlich einfach nur wider, was ein Käufer Ihres gesamten Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut zahlen würde.