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Teileinkünfteverfahren – wann es für Sie als Gesellschafter günstig ist
Erhalten Sie als Gesellschafter die Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft, fällt in der Regel Kapitalertragsteuer an. Halten Sie die Gesellschaftsanteile im Privatvermögen, können Sie alternativ das steuerliche Teileinkünfteverfahren anwenden. Doch wann ist das Teileinkünfteverfahren für Sie als Gesellschafter günstig?
Jörg Wilde
30.04.2025
·
3 Min Lesezeit
Warum Sie durch das Teileinkünfteverfahren Steuern sparen
Das Teileinkünfteverfahren ermöglicht es Ihnen als Gesellschafter, 60 % Ihrer Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, während 40 % steuerfrei bleiben (§ 3 Nr. 40 EStG). Hier die Vor- und Nachteile:
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