Diese beiden Grenzbeträge müssen Sie ab 2025 beachten
Ihre Umsätze unterliegen immer dann der Kleinunternehmerregelung, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 € betragen hat. Sie bleiben so lange Kleinunternehmer, bis Sie
- im laufenden Jahr einen Gesamtumsatz von mehr als 100.000 € erzielen.
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