Frage: Meine Mitarbeiter laden ihre E-Firmenwagen teilweise zu Hause an ihrer privaten Wallbox. Wir würden zur steuerfreien Erstattung der verauslagten Stromkosten gern die einfachere Strompreispauschale wählen. Welche Angaben müssen wir dazu dokumentieren?
Antwort: Das BMF-Schreiben vom 11.11.2025 (Az. IV C 5 – S 2334/00087/014/013) trifft in Randziffer 27 eine klare Aussage zu Ihrer Dokumentation: Die verbrauchte Strommenge muss durch einen gesonderten stationären Stromzähler festgestellt werden. Dieser kann sich entweder in der heimischen Wallbox oder im Fahrzeug selbst befinden. Schätzungen anhand der Fahrleistung und des verbrauchten Stroms sind dagegen nicht ausreichend, um den steuerfreien Auslagenersatz zu dokumentieren.