Gerichtsurteil

Streit mit Ihrem Steuerberater? In diesem Fall haben Sie kein Recht auf Akteneinsicht bei Ihrem Finanzamt

Stellen Sie im Laufe der Zeit fest, dass Ihr Steuerberater Sie bei vergangenen Steuerfestsetzungen nicht richtig beraten hat, können Sie Ihre beim Finanzamt geführten Steuerakten nicht zum Beweis einsehen.

Jörg Wilde

07.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Dieser Sachverhalt lag dem BFH-Urteil zugrunde

Die Kläger hatten nach der Bestandskraft des Bescheids Einsicht in ihre Steuerakte beantragt, da sie von ihrem damaligen Steuerberater nicht ausreichend über den Verlauf des Veranlagungsverfahrens informiert worden waren. Sie erwogen, einen Schadenersatzanspruch gegen den Steuerberater geltend zu machen.

Das Finanzgericht gab den Klägern zunächst recht, entschied zu deren Gunsten und verpflichtete das Finanzamt, sowohl Akteneinsicht zu gewähren als auch den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO zu erfüllen. Das Finanzamt legte daraufhin Revision beim Bundesfinanzhof ein. Der BFH hob das Urteil des FG teilweise auf und wies die Klage bezüglich des Akteneinsichtsrechts ab, bestätigte jedoch den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch der Kläger (BFH-Urteil v. 7.5.2024, IX R 21/22).

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