Frage: Ich bin Inhaber eines Betriebs für Sanitär-, Klima- und Heizungsanlagen. Vor wenigen Wochen habe ich meine Leute zu einem Notfall in meinem privaten Einfamilienhaus gerufen, da es mitten in der Nacht einen Wasserrohrbruch gab. Natürlich habe ich die Arbeiten ordnungsgemäß abrechnen lassen. Geld ist allerdings nicht geflossen, ich habe das Ganze als Privatentnahme erfassen lassen. War das so korrekt?
Antwort: Grundsätzlich liegt hier eine Leistungsentnahme vor, da Ihr Personal für betriebsfremde Zwecke eingesetzt wurde. Buchung als Privatentnahme – ohne Geldfluss – führt allerdings dann zu Problemen, wenn Sie die erhaltene Handwerkerleistung steuermindernd im Rahmen Ihrer privaten Einkommensteuererklärung berücksichtigen wollen.