Leserfrage

Steht mir der Vorsteuerabzug aus meinen innergemeinschaftlichen Erwerben zu?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Timm Haase

27.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Aufgrund einer Kanzleiübernahme habe ich seit Kurzem einen neuen Steuerberater. Dieser hat nun zum ersten Mal meine Buchführungsunterlagen gesichtet und mich daraufhin aufgeregt angerufen. Alle Rechnungen, die ich von einem Lieferanten aus Belgien erhalte, sollen falsch und die Vorsteuer zu Unrecht geltend gemacht worden sein. Ich beziehe Waren von einem belgischen Produzenten für mein Unternehmen in Deutschland. Sowohl die belgische als auch meine deutsche USt-IdNr. sind auf der Rechnung vermerkt. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Allerdings – so der neue Berater – soll der erforderliche Hinweis auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung fehlen. Und damit auch meine Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein alter Berater diesen Punkt falsch gewürdigt hat. Wie sehen Sie das Ganze?

Antwort: Keine Panik. Bestellen Sie Ihrem neuen Berater einen schönen Gruß: Es muss nichts korrigiert werden und das bisherige Vorgehen ist vollkommen in Ordnung. Rund um den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen über innergemeinschaftliche Lieferungen gibt es tatsächlich immer wieder Verwirrungen.

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