Die Klägerinnen richten sich gegen eine Doppelbesteuerung, zum einen in Malta und zum anderen zusätzlich in Deutschland. Diese sei jedoch zulässig, so das Gericht. Deutschland stehe es frei, selbst und abweichend von den Regelungen anderer Länder eine Steuer festzulegen. Auch verstoße die Sportwettensteuer nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit. Vielmehr stehe das mit der Steuer verfolgte Ziel der Eindämmung der Glücksspielsucht im Vordergrund, das eine gewisse Einschränkung einer unternehmerischen Tätigkeit notwendig mache.
Tax-News
Sportwettensteuer ist verfassungskonform
2 Kapitalgesellschaften (nach maltesischem Recht) haben vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die in Deutschland geltende Sportwettensteuer geklagt und sind mit ihrem Ansinnen gescheitert (Beschlüsse vom 27.2.2025, Az. 1 BvR 2253/23 und 1 BvR 115/24, veröffentlicht am 8.4.2025).