Spendieren Sie Ihren Mitarbeitern <br>kostenlosen Ladestrom und binden Sie sie <br>an Ihr Unternehmen

Die Kraftstoffpreise erreichen schier unvorstellbare Höhen und ich glaube, das Maximum ist noch nicht erreicht. Wer jetzt einen E-Pkw fährt, spart bares Geld. Als Arbeitgeber haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern Ladestrom kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Sie habe ich das neue BMF-Schreiben vom 21.7.2026 ausgewertet (Az. DOK: COO.7005.100.4.15262518).

Markus Kahr

20.08.2026 · 4 Min Lesezeit

Steuerfreiheit bleibt Ihnen mindestens

bis 2030 erhalten

Stellen Sie Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Ladestrom zum Aufladen von E-Pkw oder auch Hybridfahrzeugen kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, so ist dieser Vorteil steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG). Neu geregelt haben die Beamten des BMF, wie Sie die privat getragenen Stromkosten Ihres Mitarbeiters erstatten können.

So gehen Sie vor, wenn Ihr Mitarbeiter das Fahrzeug

bei sich zu Hause an seiner Wallbox lädt

Lädt Ihr Mitarbeiter sein betriebliches Elektro‑ oder Hybridelektrofahrzeug zu Hause an seiner Wallbox, können Sie ihm die hierbei entstehenden Kosten steuerfrei erstatten. Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass Ihr Mitarbeiter den benötigten Ladestrom nachweisen kann. Dazu kann er entweder einen gesonderten stationären oder einen mobilen Stromzähler verwenden. Ihr Mitarbeiter muss keinen gesonderten Stromzähler installieren lassen. Die Verwendung einer App (fahrzeugintern oder über die Wallbox) ist ebenfalls zulässig. Der Stromzähler muss nicht geeicht sein.

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