Die Einkommensteuererklärung wurde 7 Monate verspätet vorgelegt
Die Einkommensteuererklärung 2020 übermittelte ein Steuerzahler am 29.3.2023. Die Abgabefrist für diese endete jedoch bereits am 31.8.2022. Daraufhin setzte das Finanzamt einen Verspätungszuschlag in Höhe von 175 € fest. Die Abrechnung des Finanzamts führte zu folgender Erstattung:

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