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So unterstützt der Fiskus im Jahr 2025 Ihr Ukraine-Engagement für vom Krieg betroffene Personen

Der russische Angriffskrieg tobt schon fast 3 Jahre und ein Ende ist unverändert nicht absehbar. Die Finanzverwaltung hat entschieden, dass die ursprünglich bis zum 31.12.2024 befristeten Erleichterungen verlängert werden. Bis zum 31.12.2025 können Sie die vom Krieg betroffenen Personen und Unternehmen unterstützen und von Steuererleichterungen profitieren (BMF-Schreiben vom 04.12.2024, Az. IV D 5 - S 2223/19/10003 :030 2024/0961787). Nachfolgend stelle ich Ihnen 3 Möglichkeiten vor, die der Fiskus fördert.

Markus Kahr

22.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Erleichterung 1: Vereinfachter Spendennachweis

Anstelle einer offiziellen Zuwendungsbestätigung genügt als Nachweis Ihrer Zuwendung, die Sie bis zum 31.12.2025 zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

  • auf ein dafür eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts,

  • einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen oder

  • bis zur Errichtung eines Sonderkontos auf ein anderes Konto der oben genannten Zuwendungsempfänger eingezahlt haben.

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