Erleichterung 1: Vereinfachter Spendennachweis
Anstelle einer offiziellen Zuwendungsbestätigung genügt als Nachweis Ihrer Zuwendung, die Sie bis zum 31.12.2025 zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
- auf ein dafür eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts,
- einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen oder
- bis zur Errichtung eines Sonderkontos auf ein anderes Konto der oben genannten Zuwendungsempfänger eingezahlt haben.
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