Verzichten Sie auf diese Angaben in Ihrer Steuererklärung, verschenken Sie Geld
Das steuerliche Einlagekonto ist ein rein steuerliches Berechnungskonto und somit nicht in Ihrer Bilanz enthalten. Dies ist einer der Gründe, warum Eintragungen hierzu bei der Erstellung der Steuererklärung oftmals vergessen werden. Das Besondere an Ihrem steuerlichen Einlagekonto ist, dass die Auszahlungen an den Gesellschafter aus diesem Konto steuerfrei sind. Denn Ihr Finanzamt sieht in der Auszahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr Ihrer Einlagen. Haben Sie also keine Angaben in Ihrer Steuererklärung gemacht, versteuern Sie diese Rückgewähr, die Sie eigentlich nicht versteuern müssten.
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