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So teuer kommt Ihnen der Wert Null bei Ihrem steuerlichen Einlagekonto zu stehen

Betreiben Sie eine Kapitalgesellschaft, erhalten Sie mit dem Körperschaftssteuerbescheid auch einen Bescheid über die Höhe Ihres steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG. Dieser Bescheid besteht nicht nur aus wenigen Zeilen, sondern meist ist dort auch eine Null ausgewiesen. Was viele aber nicht wissen: Ein dort ausgewiesener Betrag ist für Sie steuerfrei. Sie müssen hierzu aber die in diesem Beitrag beschriebenen Angaben machen.

Jörg Wilde

12.08.2024 · 3 Min Lesezeit

Verzichten Sie auf diese Angaben in Ihrer Steuererklärung, verschenken Sie Geld

Das steuerliche Einlagekonto ist ein rein steuerliches Berechnungskonto und somit nicht in Ihrer Bilanz enthalten. Dies ist einer der Gründe, warum Eintragungen hierzu bei der Erstellung der Steuererklärung oftmals vergessen werden. Das Besondere an Ihrem steuerlichen Einlagekonto ist, dass die Auszahlungen an den Gesellschafter aus diesem Konto steuerfrei sind. Denn Ihr Finanzamt sieht in der Auszahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr Ihrer Einlagen. Haben Sie also keine Angaben in Ihrer Steuererklärung gemacht, versteuern Sie diese Rückgewähr, die Sie eigentlich nicht versteuern müssten.

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