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So teilen Sie eine Leasingsonderzahlung bei gemischt genutzten Fahrzeugen auf

Bei Fahrzeugen, die zu Ihrem Betriebsvermögen gehören, erfassen Sie eine Leasingsonderzahlung als Betriebsausgabe. Bei gemischt genutzten Fahrzeugen, die nicht zu Ihrem Betriebsvermögen gehören, müssen Sie die Leasingsonderzahlung aufteilen. Was sich so simpel anhört, ist es in der Praxis leider nicht. Gut, dass der BFH jetzt für Klarheit sorgt (vgl. BFH-Urteil vom 12.3.2024, Az. VIII R 1/21, veröffentlicht am 31.5.2024).

Markus Kahr

01.07.2024 · 2 Min Lesezeit

Fahrzeug wurde für verschiedene Einkunftsarten genutzt

Im Urteilsfall hatte ein Steuerzahler im Dezember 2013 einen neuen Pkw geleast und eine Sonderzahlung geleistet. Den Pkw nutzte er sowohl für seine selbstständige Tätigkeit als auch im Rahmen seiner Vermietertätigkeit. Seinen Gewinn ermittelte er im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Am 8.12.2013 zahlte der Unternehmer eine Leasingsonderzahlung in Höhe von 36.490,88 € zzgl. 6.933,27 € Umsatzsteuer, insgesamt somit 43.424,15 €. Der Leasingvertrag hatte eine Laufzeit von 36 Monaten. So verteilten sich die Fahrten im Dezember 2013: 1.469 km (71,03 %) entfielen auf unternehmerische Fahrten; 268 km (12,96 %) standen mit seiner Vermietertätigkeit im Zusammenhang.

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