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So spendieren Sie Ihren Mitarbeitern steuerfreien Ladestrom für E-Bike und E-Pkw

Die E-Mobilität setzt sich immer weiter durch. Während es in ländlichen Regionen kaum Probleme gibt, das E-Fahrzeug an der heimischen Wallbox zu laden, ist dies in Ballungsräumen ungleich schwieriger. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern Ladestrom kostenlos und steuerfrei zur Verfügung zu stellen oder eine pauschale Ausgleichszahlung zu leisten.

Markus Kahr

25.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Steuerfreier Ladestrom für alle

Stellen Sie Ihren Mitarbeitern Strom für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs kostenlos zur Verfügung, so ist dieser geldwerte Vorteil nach § 3 Nr. 46 EStG von der Einkommensteuer befreit. Diese Regelung können Sie auch für S-Pedelecs in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich rechtlich um Kraftfahrzeuge. Deren Motor unterstützt den Radfahrer bis zu einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h und schaltet dann ab.

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