Artikel

So sichern Sie sich den Vorsteuerabzug bei Stromlieferung trotz steuerfreier Vermietung an privat

Viele Unternehmer halten in Ihrem Unternehmens- und/oder Privatvermögen auch Wohn- oder Geschäftshäuser, die sie zumindest anteilig zu privaten Wohnzwecken vermieten. Wo bei der gewerblichen Vermietung noch eine Option zur USt nach § 9 UStG und damit ein Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen denkbar ist, scheidet dies bei der Vermietung von Wohnraum aus. Diese Leistung ist nach § 4 Nr.12 UStG steuerfrei. Doch was ist, wenn Sie dem Mieter zusätzlich zur Wohnraumüberlassung auch noch Strom liefern? Der BFH hat entschieden, dass Sie aus zusammenhängenden Eingangsleistungen hier sogar einen Vorsteuerabzug erhalten können.

Ann-Christin Hütte

11.11.2024 · 2 Min Lesezeit

In den vergangenen Jahren ist die Investition in Photovoltaikanlagen stark gestiegen – nicht nur als Installation auf dem Privathaus, sondern auch auf vermieteten Gebäuden. Daraus entwickelt sich auch das Modell, dass Vermieter neben dem Mietraum dem Mieter den selbst erzeugten Strom zur Verfügung stellen.

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‚Umsatzsteuer aktuell‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!