News
So sehen die aktuellen Planungen zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz ab 1.1.2026 aus
Jetzt liegt der Entwurf des 3. Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vor (BMF-Entwurf vom 23.7.2025). Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf weitreichende Maßnahmen bei den Themen Elektromobilität, bidirektionales Laden, Energiespeicher, erneuerbare Energieträger, Vereinfachung dezentraler Stromversorgung sowie Bürokratieabbau geeinigt.
Markus Kahr
25.08.2025
·
1 Min Lesezeit
Dies sind die wesentlichen Vorhaben der Bundesregierung
- Die Steuerentlastung für über 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft soll zum EU-Mindeststeuersatz erfolgen.
- Im Bereich der Elektromobilität wird die aus dem Energiewirtschaftsrecht bekannte Letztverbraucherfiktion an Ladepunkten in das Stromsteuerrecht übertragen. Somit entfallen zukünftig die Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen „innerhalb der Ladesäule“.
- Mehrfachbesteuerungen für ein- und ausgespeisten Strom werden vermieden, indem Stromspeicher technologieoffen neu definiert werden.
- Zusätzlich werden zum Zwecke des Bürokratieabbaus Anzeige- und Berichtspflichten verringert (z. B. in Mieterstromkonstellationen).
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!