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So sehen die aktuellen Planungen zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz ab 1.1.2026 aus

Jetzt liegt der Entwurf des 3. Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vor (BMF-Entwurf vom 23.7.2025). Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf weitreichende Maßnahmen bei den Themen Elektromobilität, bidirektionales Laden, Energiespeicher, erneuerbare Energieträger, Vereinfachung dezentraler Stromversorgung sowie Bürokratieabbau geeinigt.

Markus Kahr

25.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Dies sind die wesentlichen Vorhaben der Bundesregierung

  • Die Steuerentlastung für über 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft soll zum EU-Mindeststeuersatz erfolgen.

  • Im Bereich der Elektromobilität wird die aus dem Energiewirtschaftsrecht bekannte Letztverbraucherfiktion an Ladepunkten in das Stromsteuerrecht übertragen. Somit entfallen zukünftig die Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen „innerhalb der Ladesäule“.

  • Mehrfachbesteuerungen für ein- und ausgespeisten Strom werden vermieden, indem Stromspeicher technologieoffen neu definiert werden.

  • Zusätzlich werden zum Zwecke des Bürokratieabbaus Anzeige- und Berichtspflichten verringert (z. B. in Mieterstromkonstellationen).

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