Gerichtsurteil
So schützen Sie Liquidität und Rechtssicherheit mit einer einzigen Maßnahme
Unternehmer aufgepasst: Der BFH hat in seinem Beschluss vom 30.5.2025 (Az. V B 61/23) erneut deutlich gemacht, wie streng die Anforderungen an Rechnungen für den Vorsteuerabzug zu prüfen sind – insbesondere, wenn Dokumente nachträglich „berichtigt“ werden. Aus diesem Grund weisen wir Sie nochmal darauf hin, wie wichtig Ihre persönliche Rechnungsprüfung ist und mit welchen Maßnahmen Sie Fehler minimieren.
Jörg Wilde
22.09.2025
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2 Min Lesezeit
Der Praxisfall: Fehlerhafte Rechnung
Sie haben eine Lieferung erhalten und eine fehlerhafte Rechnung ausgestellt bekommen. Später stellt der Lieferant eine korrigierte Version aus, in der die Angaben endlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Frage ist: Berechtigt die korrigierte Rechnung rückwirkend zum Vorsteuerabzug?
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