Top-Thema

So rechnen Sie die Auslandsreisekosten 2025 mit Ihren Mitarbeitern im Handumdrehen ab

Persönliche Begegnungen sind wieder vollkommen normal und aus meiner Sicht auch zwingend erforderlich. Klar, dass Sie Absprachen und Besprechungen auch per Zoom und Co. treffen können, aber dies ist nicht dasselbe wie persönliche Treffen. Neben dem offiziellen Teil sind auch gerade die inoffiziellen Gespräche in den Pausen oder an der Bar extrem wichtig. Sofern Sie und Ihre Mitarbeiter auch im Ausland Dienstreisen durchführen, wenden Sie ab 1.1.2025 die neuen Pauschalen an. Das BMF hat mit Schreiben vom 03.12.2024 die neuen Pauschbeträge im Zusammenhang mit Auslandsreisen ab 01.01.2025 veröffentlicht (Az. IV C 5 - S 2353/19/10010 :006, DOK 2024/1050350). Nutzen Sie diesen Schnell-Check 2025, um Auslandsdienstreisen mit Ihren Mitarbeitern rechtssicher abzurechnen.

Markus Kahr

22.01.2025 · 7 Min Lesezeit

So rechnen Sie Auslandsreisen mit Ihren Mitarbeitern ab 01.01.2025 ab

Führen Ihre Mitarbeiter auf Ihre Veranlassung eine Dienstreise in das Ausland durch, dürfen Sie Aufwendungen Ihrer Mitarbeiter pauschal erstatten: Sie können

  • einen Pauschbetrag für Verpflegung ebenso erstatten, wie

  • einen Pauschbetrag für Übernachtungskosten.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
  • Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
  • Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst