Tax-News
So profitieren Sie vom ermäßigten Steuersatz für Kunst und Sammlerstücke
Der Gesetzgeber hat eine lang ersehnte Reform umgesetzt: Er hat die Besteuerung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % zum 1.1.2025 (wieder)eingeführt. Das BMF hat diese Neuregelung mit dem aktuellen Schreiben vom 18.12.2025 (Gz. III C 2 - S 229/00011/002/010)
konkretisiert und damit zentrale Abgrenzungsfragen geklärt. Der folgende Beitrag beleuchtet die wesentlichen
Änderungen und ihre praktischen Konsequenzen für Sie als Galerist, Kunsthändler und Sammler.
Jörg Wilde
09.02.2026
·
2 Min Lesezeit
Wichtige Abgrenzung: Kunstgegenstände vs. Sammlungsstücke
Die Unterscheidung zwischen Kunstgegenständen und Sammlungsstücken ist für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes entscheidend:
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