Tax-News

So profitieren Sie vom ermäßigten Steuersatz für Kunst und Sammlerstücke

Der Gesetzgeber hat eine lang ersehnte Reform umgesetzt: Er hat die Besteuerung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % zum 1.1.2025 (wieder)eingeführt. Das BMF hat diese Neuregelung mit dem aktuellen Schreiben vom 18.12.2025 (Gz. III C 2 - S 229/00011/002/010) konkretisiert und damit zentrale Abgrenzungsfragen geklärt. Der folgende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Änderungen und ihre praktischen Konsequenzen für Sie als Galerist, Kunsthändler und Sammler.

Jörg Wilde

09.02.2026 · 2 Min Lesezeit

Wichtige Abgrenzung: Kunstgegenstände vs. Sammlungsstücke

Die Unterscheidung zwischen Kunstgegenständen und Sammlungsstücken ist für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes entscheidend:

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