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So nutzen Sie die neue Betriebsgrößenklasseneinteilung 2027 des Fiskus zu Ihrem Vorteil

Die Betriebsgrößenklasseneinteilung der Finanzverwaltung (also die Einteilung in Klein-, Mittel- und Großbetriebe) hat für Sie enorme Bedeutung, da sie über die Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit einer Betriebsprüfung entscheidet. Zum 1.1.2027 werden die Größenklassen neu eingeteilt. Kennen Sie die Eckdaten, können Sie die Prüfungswahrscheinlichkeit abschätzen.

Markus Kahr

28.06.2026 · 3 Min Lesezeit

Wann Sie den Kaffee für den Prüfer anstellen können

Die Finanzverwaltung versucht mit ihrem Personal, den maximalen Ertrag für sich herauszuholen. Sie bemerken das vor allem an der Häufigkeit der Betriebsprüfungen. Die Beamten sind angehalten, große Fälle öfter zu prüfen als kleine. Um hier eine Differenzierung vornehmen zu können, teilt der Fiksus alle Betriebe in Größenklassen ein. Diese Einteilung wird immer für einen Zeitraum von 3 Jahren vorgenommen. Die Neueinteilung für den Zeitraum 1.1.2027 bis 31.12.2029 wurde vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht (Az. IV D 2 – S1450/00014/005/012 DOK: COO.7005.100.2.14382592). Die neue Betriebsgrößenklasseneneinteilung finden Sie auf der nächsten Seite unten.

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