Wann Sie den Kaffee für den Prüfer anstellen können
Die Finanzverwaltung versucht mit ihrem Personal, den maximalen Ertrag für sich herauszuholen. Sie bemerken das vor allem an der Häufigkeit der Betriebsprüfungen. Die Beamten sind angehalten, große Fälle öfter zu prüfen als kleine. Um hier eine Differenzierung vornehmen zu können, teilt der Fiksus alle Betriebe in Größenklassen ein. Diese Einteilung wird immer für einen Zeitraum von 3 Jahren vorgenommen. Die Neueinteilung für den Zeitraum 1.1.2027 bis 31.12.2029 wurde vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht (Az. IV D 2 – S1450/00014/005/012 DOK: COO.7005.100.2.14382592). Die neue Betriebsgrößenklasseneneinteilung finden Sie auf der nächsten Seite unten.