Tax-News
So nehmen Sie in 6 Schritten sicher am OSS-Verfahren teil
Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) vereinfacht die umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender
Verkäufe innerhalb der EU erheblich. Statt sich in jedem einzelnen Mitgliedstaat registrieren zu müssen, können Sie als Unternehmer Ihre Umsatzsteuer für alle betroffenen EU-Länder zentral über ein einziges Portal melden und abführen. Diese Vereinfachung reduziert Bürokratie, birgt aber auch Risiken, wenn Sie sie falsch nutzen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie das OSS funktioniert, wann es anzuwenden ist und welche Vorteile es Ihnen in der Praxis bietet.
Jörg Wilde
09.02.2026
·
4 Min Lesezeit
Wozu das One-Stop-Shop-Verfahren dient
Das OSS ist eine EU-weite Vereinfachungsmaßnahme, die die umsatzsteuerliche Erfüllungspflicht für grenzüberschreitende B2C-Lieferungen und bestimmte Dienstleistungen für Sie als Unternehmer vereinheitlicht.
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