Sie müssen jederzeit mit einer Kassen-Nachschau rechnen
Die Kassen-Nachschau wird im Gegensatz zu einer Betriebsprüfung nicht vorher angekündigt. Sie müssen daher jederzeit damit rechnen, dass die Prüfer in Ihrem Geschäft zur Kassen-Nachschau erscheinen. Im Rahmen der Kassen-Nachschau erhalten die Prüfer einen ungeschönten Einblick in die tatsächlichen Verhältnisse Ihrer Betriebsabläufe. Doch was dürfen die Prüfer und welche Rechte haben Sie?
So läuft die Kassen-Nachschau ab
Die Finanzverwaltung darf Ihre Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben ohne vorherige Ankündigung prüfen. Diese Prüfung erfolgt während Ihrer üblichen Geschäftszeiten. Die Kassen-Nachschau erstreckt sich dabei ausdrücklich auch auf Ihr elektronisches Kassensystem (§ 146b Abgabenordnung).
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