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So meistern Sie die unangemeldete Kassen-Nachschau in Ihrem Unternehmen

Die Kassen-Nachschau erfreut sich innerhalb der Finanzverwaltung großer Beliebtheit: Lassen sich doch so in Windeseile Fehler und Unregelmäßigkeiten feststellen, die zu hohen Nachzahlungen führen können. Betroffen sind alle Barzahlungsbranchen, wie z. B. die Gastronomie, Kfz-Handel, Bäcker und weitere Unternehmen mit gravierenden Barumsätzen. Doch was darf der Prüfer und was sind Ihre Rechte?

Markus Kahr

04.03.2025 · 3 Min Lesezeit

Sie müssen jederzeit mit einer Kassen-Nachschau rechnen

Die Kassen-Nachschau wird im Gegensatz zu einer Betriebsprüfung nicht vorher angekündigt. Sie müssen daher jederzeit damit rechnen, dass die Prüfer in Ihrem Geschäft zur Kassen-Nachschau erscheinen. Im Rahmen der Kassen-Nachschau erhalten die Prüfer einen ungeschönten Einblick in die tatsächlichen Verhältnisse Ihrer Betriebsabläufe. Doch was dürfen die Prüfer und welche Rechte haben Sie?

So läuft die Kassen-Nachschau ab

Die Finanzverwaltung darf Ihre Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben ohne vorherige Ankündigung prüfen. Diese Prüfung erfolgt während Ihrer üblichen Geschäftszeiten. Die Kassen-Nachschau erstreckt sich dabei ausdrücklich auch auf Ihr elektronisches Kassensystem (§ 146b Abgabenordnung).

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