So legen Sie Ihren privat genutzten und finanzierten Pkw in Ihr Betriebsvermögen ein

FRAGE: Wie ist es, wenn man ein bisher privat genutztes Auto ins Betriebsvermögen einlegt, das noch nicht vollständig abbezahlt ist? Kann man die monatlichen Raten und Zinsen von nun an […]

Markus Kahr

30.10.2024 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Wie ist es, wenn man ein bisher privat genutztes Auto ins Betriebsvermögen einlegt, das noch nicht vollständig abbezahlt ist? Kann man die monatlichen Raten und Zinsen von nun an als Betriebsausgabe geltend machen? Und setze ich für die Abschreibung den Bruttolistenpreis an?

ANTWORT von Markus Kahr: In dem Moment, in dem Sie Ihren Pkw zu mehr als 10 % betrieblich nutzen, können Sie ihn in Ihr Betriebsvermögen einlegen. Nutzen Sie Ihren Pkw zu mehr als 50 % unternehmerisch, gehört er zu Ihrem Betriebsvermögen.

Sie haben Ihren Pkw finanziert und zahlen in der Regel eine gleich hohe Rate an Ihre Bank. Diese Rate setzt sich aus einem Tilgungsanteil des Darlehens und einem Zinsanteil zusammen. Als Betriebsausgabe dürfen Sie nur den Zinsanteil erfassen. Normalerweise finden Sie diese Angaben zur Höhe des Zins- und Tilgungsanteils in Ihren Finanzierungsunterlagen. Auch erhalten Sie von Ihrer Bank eine jährliche Übersicht, aus der Sie die Rückzahlung Ihres Pkw-Darlehens und die von Ihnen gezahlten Zinsen entnehmen können. Sofern Sie das Fahrzeug nicht zum 1.1., sondern zu einem späteren Zeitpunkt in Ihr Betriebsvermögen eingelegt haben, addieren Sie die Zinsen der jeweiligen Zeiträume.

Da Sie das Fahrzeug gekauft und den Kaufpreis finanziert haben, erfassen Sie nun den Zugang des Fahrzeugs zu Ihrem Betriebsvermögen und berücksichtigen ab jetzt die Abschreibung auf den Pkw als betriebliche Ausgabe.

Sie schreiben einen Pkw über einen Zeitraum von 6 Jahren ab. Teilen Sie den von Ihnen gezahlten Kaufpreis durch 6 und erfassen diesen Betrag als Abschreibung. Haben Sie Ihren Pkw z. B. erst im Oktober 2024 in Ihr Betriebsvermögen eingelegt, erfassen Sie die Abschreibung für das Jahr 2024 nur mit 3/12 des Jahresbetrags.

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