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So können Sie die beiden neuen Möglichkeiten rund um den E-Pkw für Ihre Steuerersparnis nutzen

Satte 40 % der Anschaffungskosten Ihres neuen E-Pkw können Sie bereits im Erstjahr als Sonderabschreibung erfassen. Um im Jahr 2024 hiervon profitieren zu können, müssen Sie Ihren neuen E-Pkw bis zum 31.12.2024 zulassen. Der zweite Baustein betrifft die Höhe der Bemessungsgrundlage für Ihren Pkw. Die soll auf 95.000 € steigen. Noch sind die beiden Maßnahmen nicht fix, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Markus Kahr

21.10.2024 · 6 Min Lesezeit

1. Maßnahme: Sofortige Sonderabschreibung für Ihren neuen E-Pkw

In den Fällen, in denen Sie einen E-Pkw anschaffen, kommen Sie in den Genuss von Sonderabschreibungen. Die Sonderabschreibung beginnt im Jahr der Erstzulassung. Eine zeitliche Aufteilung (sogenannte Zwölfteilung) auf den jeweiligen Anschaffungsmonat gibt es hier nicht. Somit können Sie immer den vollen Sonderabschreibungsbetrag ansetzen. Diese Beträge können Sie in Anspruch nehmen:

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