Nutzen Sie die Möglichkeit einer vereinfachten Stundung
Als Betroffener des Unwetters können Sie in einem vereinfachten Verfahren die Stundung der von Ihnen bis zum 31.10.2024 zu zahlenden Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer beantragen. Beachten Sie dabei Folgendes:
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