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So hilft Ihnen der Fiskus in Baden-Württemberg, die Hochwasserfolgen zu meistern

Ende Mai/Anfang Juni wurden viele Teile von Baden-Württemberg und Bayern von einem Starkregenereignis getroffen, das zu massiven Überschwemmungen führte. Innerhalb von Stunden wurden durch die Flut Millionenwerte vernichtet. Der Fiskus nutzt seine Möglichkeiten, um die finanziellen Folgen abzumildern. Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat hierzu einen Katastrophenerlass am 2.6.2024 in Kraft gesetzt.

Markus Kahr

15.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Nutzen Sie die Möglichkeit einer vereinfachten Stundung

Als Betroffener des Unwetters können Sie in einem vereinfachten Verfahren die Stundung der von Ihnen bis zum 31.10.2024 zu zahlenden Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer beantragen. Beachten Sie dabei Folgendes:

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