News

So geht beim Vorsteuerabzug aus Anzahlungs- und Schlussrechnungen nichts schief

Sie dürfen die Vorsteuer nur für solche Leistungen abziehen, die Sie bereits erhalten haben? Das könnte man vermuten, wenn man einen Blick in das Umsatzsteuerrecht wirft. Doch weit gefehlt. Bei Anzahlungen dürfen Sie auch ohne bereits erhaltene Leistung den Vorsteueranspruch geltend machen. Eine wichtige Voraussetzung müssen Sie dazu aber erfüllen.

Timm Haase

26.06.2025 · 2 Min Lesezeit

Die Voraussetzungen des § 15 UStG

Die Anforderungen an den Vorsteuerabzug finden sich (überwiegend) in § 15 UStG. Demnach dürfen Sie sich die gesetzlich geschuldete Steuer dann erstatten lassen, wenn

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!