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So gefährden Sie bei einer EU- Lieferung die Steuerbefreiung für die Einfuhrumsatzsteuer nicht

Führen Sie Gegenstände aus dem Drittland in einen EU-Mitgliedstaat ein, fällt vom Grundsatz her für die Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer an. Von dieser können Sie befreit werden, wenn der eingeführte Gegenstand im Anschluss für eine innergemeinschaftliche Lieferung bestimmt ist. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen hierbei für Sie wichtig sind.

Jörg Wilde

29.04.2024 · 1 Min Lesezeit

Warum Ihr Erwerber feststehen muss

Zur Entbürokratisierung der Umsatzsteuer ist im Umsatzsteuergesetz geregelt, dass die Einfuhrumsatzsteuer für die Einfuhr eines Gegenstands nicht erhoben wird, wenn der Gegenstand der Lieferung unmittelbar von Ihnen zur Ausführung einer innergemeinschaftlichen Lieferung verwendet wird (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG).

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