Rechnen Sie die Abwesenheitszeiten eines Tages zusammen
Ihr Mitarbeiter unternimmt an einem Tag mehrere Auswärtstätigkeiten, nach denen er jeweils an seine erste Tätigkeitsstätte oder seine Wohnung zurückkehrt. In diesem Fall rechnen Sie die einzelnen Abwesenheitszeiten zusammen. Ist er dann mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte abwesend, dürfen Sie eine steuerfreie Pauschale zahlen.
Nach einer kurzen Unterbrechung läuft die Zeit weiter
Kehrt Ihr Mitarbeiter von einer Auswärtstätigkeit an seine erste Tätigkeitsstätte zurück, um z. B. noch benötigte Unterlagen aus seinem Büro zu holen, zählt die Abwesenheitszeit weiter. Die kurze Anwesenheit an seiner ersten Tätigkeitsstätte führt nicht dazu, dass die 8-stündige Abwesenheitsregel neu beginnt.
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