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So einfach teilen Sie die Umsatzsteuer bei Sparmenüs auf

Sparmenüs bestehen aus Getränken und Speisen, die zu einem ein­heitlichen Gesamtpreis verkauft werden. Sofern Ihre Kunden das Sparmenü nicht an Ort und Stelle verzehren, müssen Sie die Umsatzsteuer aufteilen. Während die Lebensmittel dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, wird für das Getränk 19 % Umsatzsteuer fällig. Der BFH hat mit Urteil vom 22.1.2025 entschieden, wie Sie die Aufteilung des Gesamtkaufpreises vornehmen (Az. XI R 19/23, veröffentlicht am 5.6.2025).

Markus Kahr

07.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Schnellrestaurant ermittelt die Umsatzsteuer nach der F&P-Methode

Der Urteilsfall des BFH betrifft mehrere Schnellrestaurants. In den Restaurants wurden unter anderem sogenannte Spar-Menüs (bestehend aus Getränken und Speisen zu einem einheitlichen Gesamtpreis) auch zum Verzehr außer Haus angeboten. Die Unternehmen teilten den Gesamtpreis für umsatzsteuerliche Zwecke nach der sogenannten „Food-and-Paper“-Methode (F&P-Methode) auf. Das Kassensystem ermittelt die Umsatzsteueranteile bei zusammengesetzten Mahlzeiten nach der Wareneinsatzmethode (Verhältnis der Wareneinsatzanteile).

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