Wenden Sie diese Bewertungsvereinfachung an und sparen Sie Zeit
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen gleichartige Vermögensgegenstände haben (z. B. Waren, Vorräte), deren Menge nach Maß, Zahl oder Gewicht ermittelt wird, können Sie auch das sogenannte Durchschnittsverfahren bei der Ermittlung des bilanziellen Wertes Ihres Warenbestands anwenden. Diese Vereinfachungsregel erleichtert Ihnen die Bewertung des Bestands vor allem dann, wenn dieser ständigen Preisschwankungen unterliegt. Nutzen Sie die Durchschnittsmethode.
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