Tax-News

So bewerten Sie Mahlzeiten Ihrer Mitarbeiter seit dem 01.01.2025

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 10.12.2024 (Az. IV C 5 - S 2334/19/10010 :006 DOK 2024/ 1020293) die endgültigen Werte für Mahlzeiten veröffentlicht, die Sie nach der Sachbezugsverordnung bei Ihren Mitarbeitern ansetzen. Folgende Werte beachten Sie für das Jahr 2025:

Markus Kahr

22.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 10.12.2024 (Az. IV C 5 – S 2334/19/10010 :006 DOK 2024/ 1020293) die endgültigen Werte für Mahlzeiten veröffentlicht, die Sie nach der Sachbezugsverordnung bei Ihren Mitarbeitern ansetzen. Folgende Werte beachten Sie für das Jahr 2025:

  • für ein Mittag- oder Abendessen jeweils 4,40 €



  • für ein Frühstück 2,30 €
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